Der Offenstall für Pferde ist eine artgerechte Alternative zur konventionellen Boxenhaltung. Wie der Name bereits sagt, ist das Pferd bei dieser Haltungsform den Umweltreizen ausgesetzt, es steht in einem „offenen“ Stall. Die Pferde entscheiden selbst, ob und wann sie sich in den überdachten Bereich begeben.
An den Unterstand grenzt ein umzäunter Freilauf. In der Regel handelt es sich hierbei um einen mit Sand, Kies oder speziellen Platten bedeckten Paddock.
Seltener steht der Unterstand direkt auf der Weide. In diesem Fall nutzen die Pferde den Offenstall zumeist nur während der Sommersaison.
Die Haltung im Offenstall erfüllt die natürlichen Bedürfnisse nach Bewegung und Kontakt zu Artgenossen. Den Unterstand nutzen die artgerecht im Herdenverband lebenden Pferde gemeinsam. Sie interagieren miteinander ohne störende Trennwände, widmen sich der gegenseitigen Fellpflege und klären die Rangordnung unter sich.
Die Offenstallhaltung bietet rund um die Uhr die Möglichkeit zur freien Bewegung. Dadurch zeigen sich die meisten Pferde von vornherein ausgeglichener unter dem Sattel. Außerdem fördert das Laufen die Durchblutung und allgemein die Kondition.
Auch auf die Verdauung hat die Bewegung einen positiven Einfluss.
Neben den baurechtlichen Vorschriften muss der Pferdehalter die Vorgaben des Veterinäramts einhalten. Diese dienen dem Wohl des Pferdes und schreiben die Mindestmaße für den Unterstand vor. Der Unterstand im Offenstall muss den Pferden ausreichend Liegefläche bieten.
Für die Boxenhaltung gilt folgende Faustregel: Widerristhöhe x 2 zum Quadrat. Bei einem Pferd mit einem Stockmaß von 1,70 m sieht die Berechnung folgendermaßen aus: 1,70 + 1,70 = 3,40; 3,40 x 3,40 = 11,56 m². Das sind rund 12 Quadratmeter, die auch jedem Pferd im Offenstall zur Verfügung stehen sollten.
Die lichte Deckenhöhe des Unterstands muss 1,5 mal die Widerristhöhe des größten Pferdes betragen. Ist das größte Pferd 1,70 m groß, dann beträgt die Deckenhöhe 2,55 Meter auf der gesamten Fläche. Die Höhe darf diese Maße auch nicht im Bereich der Dachschräge unterschreiten, weshalb der First oft deutlich höher liegt.
Der Auslauf im Offenstall muss ebenfalls der Anzahl der Pferde entsprechen. Für zwei Pferde rechnet man eine Mindestfläche von 150 Quadratmetern. Für jedes weitere Pferd ist eine zusätzliche Fläche von 40 Quadratmetern erforderlich.
Ein Offenstall immer für mindestens zwei oder mehr Pferde konzipiert. Ein Offenstall für zwei Pferde besteht aus einem Unterstand mit einer Grundfläche von 24 Quadratmetern und einer Auslauffläche von wenigstens 150 Quadratmetern. Bei mehr Pferden sind die jeweiligen Flächen dementsprechend zu vergrößern.
Der Boden im Unterstand des Offenstalls ist im Idealfall betoniert und mit Gummimatten oder Einstreu bedeckt. Der Untergrund im Auslauf bereitet vor allem im Winter bei feuchter Witterung Probleme.
Herkömmliche Erde beginnt schnell zu matschen und die Hufe versinken im Morast. Das bringt gesundheitliche Probleme mit sich, denn im feuchten Milieu bilden sich Strahlfäule und Mauke.
Deshalb ist es wichtig, den Boden fachgerecht zu befestigen. Ziel ist ein rutschfester, trittsicherer und matschfreier Untergrund. Naturböden entsprechen den Anforderungen zumeist nicht, denn sie halten den Belastungen auf Dauer nicht stand.
Üblich ist deshalb ein spezieller Bodenaufbau aus Tragschicht, Drainage sowie Trenn- und Tretschicht. Im Fachhandel gibt es ein spezielles Trennvlies, welcher die Schotter- von der oben aufliegenden Sandschicht trennt. Auch das Trennen von Tretschicht und Naturboden mithilfe eines Vlieses zählt zu den gängigen Methoden, die aber nicht immer den gewünschten Erfolg bringen.
Für schwierige Bodenverhältnisse im Offenstall gibt es hochwertige Paddockplatten, die sich je nach Ausführung mit Unterbau oder auf der blanken Erde verlegen lassen. Hierbei ist es wichtig, Platten in hoher Qualität zu wählen, denn die billigeren Modelle sind weniger belastbar und bringen letztendlich nicht viel. Die robusten und schweren Paddockplatten, zum Beispiel von INB oder Riedwiesenhof, erweisen sich langfristig als die bessere Wahl. Sie eignen sich auch zum Anlegen von Wegen und zum Befestigen von Teilbereichen, beispielsweise um die Futterraufe.
Damit der Boden weicher und angenehmer ist, legen viele Pferdehalter den Unterstand im Offenstall mit Stallmatten aus. Diese isolieren im Winter von unten und erhöhen den Komfort vor allem in der kalten Jahreszeit erheblich. Pferde mit Arthrose profitieren ebenfalls von der dämpfenden Wirkung auf Hufe und Gelenke.
Speziell für den Unterstand gibt es verschiedene Modelle aus diversen Materialien. Gute Stallmatten sind schwer genug, um liegen zu bleiben und nicht zu verrutschen. Sie verlieren auch nach langem Gebrauch nicht an Volumen. Es lohnt sich, etwas mehr Geld für dickere Matten auszugeben, die dafür aber länger halten.
Für die Grundausstattung des Bodens eignen sich feste Stallmatten, umgangssprachlich Kuhmatten genannt. Diese sind abriebfest, langlebig und robust. In Verbindung mit Einstreu wie Stroh oder Sägespänen entsteht eine komfortable Liegemöglichkeit.
Darüber hinaus stehen für Pferde wesentlich weichere Modelle aus Gummi und EVA-Kunststoff zur Verfügung. Ein spezielles Profil macht die Matten rutschfest und trittsicher. Die Gummimatten lassen sich entweder verkleben oder nach dem Puzzleprinzip zusammenstecken. Es gibt sie in langen Bahnen ebenso wie in Rechteck- und Quadratform.
Besonders weich und komfortabel sind großvolumige Softbetten. Diese eignen sich gut für staubempfindliche Pferde, die keine Einstreu vertragen. Ansonsten ist eine Kombination der Matten mit Stroh, Sägespänen oder anderen Streuprodukten ideal. Die Stallmatten reduzieren den Verbrauch an Einstreu erheblich.
Zweifellos ist ein Unterstand eine wichtige Sache. Allerdings gibt es für den Bau des Unterstands rechtliche Hürden. Ob der Unterstand genehmigungspflichtig ist oder nicht, richtet sich nach den regionalen Bestimmungen, dem Standort und der Größe. Die Regeln unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Generell ist es für einen Hobbytierhalter sehr schwierig, ein Stallgebäude im Außenbereich zu errichten. Landwirte sind privilegiert und hier deutlich bessergestellt, aber auch sie benötigen zwingend die Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde. Der Bau in Wohnsiedlungen bereitet ebenfalls Probleme. Das gilt allgemein für die Pferdehaltung, denn diese ist dort in der Regel nicht zulässig. Einfacher lässt sich das Vorhaben für Privatpersonen im Innenbereich einer Gemeinde mit von vornherein vorhandener landwirtschaftlicher Struktur realisieren.
Oft bleibt nur eine Notlösung. Generell genehmigungsfrei sind Weidezelte, fahrbare Weidehütten und andere mobile Unterstände bis zu einer bestimmten Größe und ohne festes Fundament, insofern sie sich nicht im Außenbereich befinden und die Pferdehaltung zugelassen ist. Rein rechtlich gesehen muss der Pferdehalter die Unterstände von Zeit zu Zeit versetzen.
Ist ein passendes Grundstück vorhanden, dann benötigt der Pferdehalter eine Baugenehmigung. Er stellt deshalb einen Bauantrag bei der Gemeinde. Hierfür braucht er eine Baubeschreibung, eine Bauzeichnung, einen Nachweis für die Standsicherheit, einen Lageplan mit dem Auszug aus der Flur- und Grundkarte sowie eine Berechnung des umbauten Raums und eine statistische Erfassung. Am Genehmigungsverfahren sind oft mehrere Behörden beteiligt.
Aus Landschaftsschutzgründen soll der Offenstall zum Beispiel nicht auf einer freien Fläche stehen, sondern nach Möglichkeit in der Nähe bereits vorhandener Gebäude. Andererseits ist auch der Emissionsschutz zu berücksichtigen, sodass der Stallgeruch die Nachbarn nicht stören darf. Sinnvoll ist eine Bauvoranfrage mehrere Monate vor dem eigentlichen Bauantrag. Fällt diese positiv aus, dann kann der Pferdehalter davon ausgehen, dass sein Projekt zustande kommt.
Je nach Lage und Ausgangssituation ist es in manchen Gemeinden möglich, einen Offenstall bis zu einer bestimmten Mindestgröße ohne Baugenehmigung zu errichten. Ähnliche Regelungen gelten für Gartenhäuser und ähnliche Bauwerke. Eine pauschale Auskunft ist auch hier nicht möglich, denn die Gesetze unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Deshalb macht es immer Sinn, sich vor dem Bau bei der zuständigen Behörde zu erkundigen, wenn man einen Offenstall bauen möchte.
In Bayern, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg gibt es zum Beispiel verfahrensfreie Gebäude, die bis zu einem Brutto-Raumvolumen von 75 Kubikmetern im Innenbereich genehmigungsfrei sind.
In Mecklenburg-Vorpommern, im Saarland, in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt liegt die Freigrenze bei nur 10 Kubikmetern, in Rheinland-Pfalz bei 50 Kubikmetern und in Schleswig-Holstein, Hamburg und Hessen bei 30 Kubikmetern sowie in Baden-Württemberg und Niedersachsen bei 40 Kubikmetern.
Ob der Pferdeunterstand unter diese Regelung fällt, ist je nach Region Auslegungssache und beim örtlichen Bauamt zu erfragen.
Ein Offenstall bietet sowohl den Tieren als auch dem Pferdehalter enorme Vorteile. Die Pferde bewegen sich frei und sind allgemein ausgeglichener. Davon profitiert letztendlich auch der Reiter.
Für die Anlage eines solchen Stalls ist eine Baugenehmigung erforderlich. Die Voraussetzungen hierfür richten sich nach den regionalen Gegebenheiten und den jeweiligen Landesbauordnungen und sind von Region zu Region verschieden.
Wichtig ist zudem die Ausstattung des Offenstalls. Eine fachgerechte Bodenbefestigung und Stallmatten erhöhen den Komfort.
Welche Arten der Haltungsformen es gibt und was es kostet, verraten wir hier.